Der erste Schritt

Es sind wohl zwei der wichtigsten Aspekte in der erfolgreichen Behandlung psychischer Störungen: die Einsicht der Patientin oder des Patienten, dass eine solche Erkrankung vorliegt. Und die Bereitschaft, diese mit professioneller Hilfe zu überwinden. Mit dem Eintritt in die Privatklinik Aadorf ist ein erster und wichtiger Schritt zur nachhaltigen Genesung getan.

Die Verbindung von spezifischer Kompetenz und einem persönlichen Umfeld – in der Privatklinik Aadorf geschieht dies in vier Fachgebieten:

Eintritt

Als ärztlich geleitete Fachklinik für Psychotherapie, Psychosomatik und Psychiatrie erfüllt die Privatklinik Aadorf den Leistungsauftrag des Kantons Thurgau und ist auf dessen Spitalliste aufgeführt. Die Privatklinik Aadorf kann daher Patientinnen und Patienten aus der ganzen Schweiz mit jeder Art der Versicherungsdeckung – auch nur Grundversicherte – aufnehmen. Eine Zustimmung des Kantonsarztes ist nur in wenigen Kantonen notwendig und die erforderlichen Aktivitäten werden im Aufnahmeprozedere von der Privatklinik Aadorf übernommen.

Da die Baserate (Basispreis) der Privatklinik Aadorf unter den Referenztarifen der Kantone liegt, können auch ausserkantonale Patientinnen und Patienten mit Grundversicherung ohne Zusatzkosten behandelt werden (Ausnahmen möglich).

Willkommen sind auch Patientinnen und Patienten aus dem Ausland sowie Selbstzahler. Gerne geben wir im Einzelfall über die Bedingungen telefonisch Auskunft.

Die Zuweisung erfolgt durch einen Arzt. Dieser stellt uns das Einweisungszeugnis mit Angaben zur Indikation, der Spitalbedürftigkeit sowie der Krankenversicherungsdaten zu. Die weiteren Schritte übernimmt die Privatklinik Aadorf.

  • Klärung der Versicherungsdeckung
  • Terminvereinbarung für ein Vorgespräch in der Klinik mit anschliessender Klinik- und Stationsführung
  • Entscheid über die Aufnahme in Absprache mit dem zuweisenden Arzt
  • Vereinbarung des Eintrittstages mit der Patientin oder dem Patienten
  • Einholen der Kostengutsprache beim Krankenversicherer und bei Bedarf beim Kanton